AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Athleon GmbH, Duvenstraße 269, 41199 Mönchengladbach
Stand: September 2025
§1 Geltung und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse und Nutzungen des Fitnessstudios Athleon GmbH (nachfolgend "Athleon") über die Website www.athleon-fitness.de.
(2) Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Fitnessanlagen zu den vereinbarten Bedingungen. Es handelt sich um ein automatisiertes Studio ohne permanente Aufsicht.
(3) Die Nutzung ist ab einem Mindestalter von 14 Jahren zulässig. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten Mitglied werden.
§2 Öffnungszeiten & Studiozugang
(1) Das Studio ist täglich von 06:00 bis 24:00 Uhr geöffnet.
(2) Der Zugang erfolgt ausschließlich über einen persönlichen, nicht übertragbaren QR-Code, der nach Vertragsabschluss digital übermittelt wird.
(3) Es besteht keine durchgehende Anwesenheit von Personal. Das Training erfolgt daher eigenverantwortlich und ohne Aufsicht. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
§3 Vertragsarten und Laufzeiten
(1) Folgende Tarife werden angeboten:
-
Jahreskarte: 12 Monate Laufzeit, automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit, sofern nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder über den Kündigungsbutton auf der Website gekündigt wird. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden.
-
Monatskarte: Unbefristeter Vertrag mit monatlicher Zahlweise. Der Vertrag verlängert sich automatisch fortlaufend, sofern er nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende schriftlich, in Textform (z. B. per E-Mail) oder über den Kündigungsbutton auf der Website gekündigt wird.
-
Wochenkarte: Vertrag mit einer Laufzeit von 7 aufeinanderfolgenden Kalendertagen ab dem ersten Check-in im Studio per QR-Code.
-
Tageskarte: Vertrag mit einer Laufzeit bis zum Ende des Kalendertages des ersten Check-ins im Studio per QR-Code.
(2) Die Laufzeit beginnt jeweils mit dem erstmaligen Betreten des Studios über das elektronische Zutrittssystem, nicht mit dem Kaufdatum.
(3) Eine Rückerstattung oder Verrechnung bei Nichtnutzung ist bei allen Tarifen ausgeschlossen.
(4) Tages-, Wochen- und Monatskarten sind nicht pausierbar. Eine Unterbrechung oder Verschiebung nach Beginn der Nutzung ist nicht möglich.
(5) Eine Anrechnung auf andere Tarife oder ein Upgrade auf eine höherwertige Mitgliedschaft (z. B. Jahreskarte) ist nicht möglich – auch nicht anteilig.
(6) Der Zutritt erfolgt ausschließlich über einen personenbezogenen, nicht übertragbaren QR-Code. Bei Missbrauch (z. B. Weitergabe an Dritte) erfolgt eine Sperrung und eine Vertragsstrafe von 200 €. Athleon behält sich die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
§4 Online-Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt ausschließlich über die Website durch Auswahl des Tarifs und Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ zustande.
(2) Mitglieder können Verträge jederzeit über den Kündigungsbutton („Jetzt kündigen“) auf der Website www.athleon-fitness.de mit Wirkung zum nächstmöglichen Kündigungstermin beenden.
(3) Der Vertragstext wird nicht dauerhaft gespeichert, steht dem Mitglied aber nach Vertragsabschluss per E-Mail zur Verfügung.
§5 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
(1) Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
(2) Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Der Widerruf ist zu richten an: Athleon GmbH, Duvenstraße 269, 41199 Mönchengladbach, E-Mail: info@athleon-fitness.de.
(4) Sofern der QR-Code bereits genutzt wurde, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn das Mitglied beim Vertragsabschluss ausdrücklich zugestimmt hat.
§6 Gesundheitszustand & Eigenverantwortung
(1) Mitglieder verpflichten sich, nur in sportgesundem Zustand zu trainieren.
(2) Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr – insbesondere bei alleiniger Nutzung der Geräte.
(3) Athleon empfiehlt eine ärztliche Untersuchung vor Aufnahme des Trainings, insbesondere bei Vorerkrankungen.
(4) Eine Betreuung oder Geräteeinweisung erfolgt nur bei gesonderter Buchung.
§7 Geräteverfügbarkeit und Nutzung
(1) Athleon GmbH stellt seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Trainingsgeräten und -möglichkeiten zur Verfügung.
(2) Das Studio ist bemüht, alle Geräte und Anlagen in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand bereitzuhalten.
(3) Vorübergehende Einschränkungen oder Ausfälle einzelner Geräte oder Anlagenteile, die den Gesamtbetrieb des Studios nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu einer Minderung der Beiträge oder zu außerordentlicher Kündigung.
(4) Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt erst vor, wenn die Nutzung des Studios insgesamt für einen erheblichen Zeitraum nicht möglich ist.
§8 Haftung
(1) Athleon haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Athleon nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für selbstverschuldete Unfälle, Verletzungen oder Gesundheitsschäden, auch durch falsche Geräteeinstellung oder Alleintraining, wird keine Haftung übernommen.
(4) Für Wertsachen oder Gegenstände in Spinden wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Athleon.
(5) Eine eigene Unfall- oder Haftpflichtversicherung des Mitglieds wird empfohlen.
§9 Videoüberwachung
(1) Das Studio wird in den öffentlich zugänglichen Bereichen videoüberwacht (nicht in Umkleiden oder Sanitärräumen).
(2) Die Daten werden nach 72 Stunden automatisch gelöscht, sofern kein sicherheitsrelevanter Vorfall vorliegt.
§10 Zahlungsbedingungen
(1) Die Beiträge sind im Voraus per SEPA-Lastschriftmandat oder Onlinezahlung zu entrichten.
(2) Bei Abschluss eines längerfristigen Tarifs (z. B. Jahreskarte) ist die Erteilung eines gültigen SEPA-Lastschriftmandats erforderlich. Das Mitglied ermächtigt die Athleon GmbH, fällige Beträge von dem angegebenen Konto einzuziehen. Zugleich weist das Mitglied sein Kreditinstitut an, die von Athleon auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
(3) Das Mitglied ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des angegebenen Bankkontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Rücklastschriften entstehen, sind vom Mitglied zu tragen, soweit es die Rückbuchung zu vertreten hat. Für jede Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € sowie mögliche Bankgebühren erhoben.
(4) Gerät ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, erfolgt die Sperrung des QR-Zugangs und der Gesamtbetrag der Laufzeit wird fällig.
§11 Hausordnung und Verhalten
(1) Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB und im Studio einsehbar.
(2) Es gilt insbesondere:
-
Nutzung nur mit sauberen Sportschuhen
-
Handtuchpflicht
-
Rücksicht auf andere Mitglieder
-
Ordnung und Hygiene wahren
(3) Verstöße können zur Sperrung oder Kündigung führen.
§12 Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist unter www.athleon-fitness.de/datenschutz abrufbar.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen dieser AGB werden den Mitgliedern mindestens 4 Wochen vorher per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird Athleon in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.
(2) Der Gerichtsstand ist – sofern gesetzlich zulässig – Mönchengladbach.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
§14 Getränkeversorgung & Verzehrregeln
(1) Die Nutzung des Mineralgetränke-Systems (JetMix) ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Es stehen verschiedene Geschmacksrichtungen zur Verfügung.
(2) Kaffee, Eiweißshakes und sonstige Artikel aus den Verkaufsautomaten (z. B. Riegel, Snacks) sind nicht Bestandteil der Mitgliedschaft und müssen separat bezahlt werden.
(3) Die Bezahlung dieser Produkte ist ausschließlich bargeldlos möglich – mittels: EC-Karte, Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay oder anderen kontaktlosen Zahlungsmethoden. Barzahlung ist ausgeschlossen.
(4) Das Mitführen von verschlossenen Wasserflaschen auf die Trainingsfläche ist gestattet.
(5) Offene Getränke wie Shakes, Kaffee oder Becher aller Art dürfen nicht auf die Trainingsfläche mitgenommen werden und sind ausschließlich im Aufenthaltsbereich zu konsumieren oder abzustellen.
(6) Diese Regelung dient der Sicherheit, Hygiene und dem Schutz der Geräte. Bei Verstößen behält sich das Studio Ermahnungen, Trainingsausschluss oder Schadenersatzforderungen vor – insbesondere bei Schäden durch ausgelaufene Flüssigkeiten.
§15 Minderjährige und Zustimmung der Eltern
(1) Die Nutzung des Studios ist ab einem Mindestalter von 14 Jahren möglich. Mitglieder unter 18 Jahren benötigen für den Vertragsabschluss und die Nutzung des Studios die ausdrückliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
(2) Mit Abschluss eines Vertrages oder Erwerb einer Tages- oder Wochenkarte bestätigt das Mitglied, dass eine entsprechende Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Athleon ist berechtigt, im Einzelfall einen Nachweis dieser Zustimmung einzufordern.
(3) Erfolgt die Nutzung des Studios durch Minderjährige ohne erforderliche Zustimmung, besteht kein wirksamer Vertrag. Eine Haftung von Athleon für Schäden, die aus einer unberechtigten Nutzung ohne Zustimmung entstehen, ist ausgeschlossen.
(4) Für selbstverschuldete Schäden oder Verletzungen haften Minderjährige im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§16 Vertrags- und Zahlungsbeginn
(1) Der Vertrag beginnt zum nächsten Ersten eines Kalendermonats. Der Nutzungsbeginn des Studios ist jedoch bereits unmittelbar nach Vertragsabschluss möglich.
(2) Mit der ersten Abbuchung wird die vereinbarte monatliche Mitgliedsgebühr sowie eine einmalige Anmeldegebühr von 29 € fällig. Beispiel: Bei einem 12-Monatsvertrag mit 40 € Monatsbeitrag beträgt der erste Abbuchungsbetrag 69 €
(40 € Mitgliedsbeitrag + 29 € Anmeldegebühr).
(3) Jeder weitere Monat wird anschließend mit der vereinbarten monatlichen Gebühr belastet (z. B. 40 € bei einem 12-Monatsvertrag).
§17 Stilllegung des Vertrages
(1) Bei länger andauernder Erkrankung oder Verletzung (ab 8 Wochen) oder während der Schwangerschaft kann der Vertrag auf Wunsch des Mitglieds für die Dauer der Verhinderung ruhen. Voraussetzung ist die Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. ärztliches Attest).
(2) Die Stilllegung beginnt ab dem Zeitpunkt der Anzeige der Verhinderung. Während der Stilllegung ruhen die beiderseitigen Rechte und Pflichten; der Zutritt zum Studio ist in dieser Zeit nicht möglich.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Dauer der Stilllegung.
(4) Eine rückwirkende Stilllegung oder Beitragserstattung ist ausgeschlossen.
§18 Zahlungsverzug und Mahngebühren
(1) Gerät ein Mitglied mit zwei Monatsbeiträgen in Verzug, wird der Zutritt zum Studio gesperrt und der Gesamtbetrag der vereinbarten Laufzeit sofort fällig.
(2) Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzuges wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben, ausgenommen die Erstmahnung. Zusätzlich anfallende Bank- oder Inkassokosten trägt das Mitglied.
(3) Gerät ein Mitglied mit mehr als drei Monatsbeiträgen in Folge in Verzug, ist Athleon berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen abzugeben und den Vertrag fristlos zu kündigen.
§19 Elternhaftung
(1) Eltern haften für ihre Kinder.
(2) Die Aufsichtspflicht über minderjährige Mitglieder liegt ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten und ist nicht auf Dritte übertragbar.
(3) Eltern sind für alle Sach- und Körperschäden verantwortlich, die durch ihre Kinder im Studio verursacht werden.
§20 Verbot leistungssteigernder Substanzen
(1) Das Mitbringen, Anbieten, Weitergeben oder der Konsum von verschreibungspflichtigen Medikamenten, die nicht dem eigenen ärztlich verordneten Gebrauch dienen, sowie von Dopingmitteln oder sonstigen leistungssteigernden Substanzen (z. B. Anabolika) ist im Studio strengstens untersagt.
(2) Ein Verstoß berechtigt Athleon zur fristlosen Kündigung des Vertrages und zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
§21 Vertragsänderungen
(1) Individuelle Änderungen oder Ergänzungen des Mitgliedsvertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.
