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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Athleon GmbH, Duvenstraße 269, 41199 Mönchengladbach
Stand: September 2025

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Begriffe

(1) Anbieterin ist die Athleon GmbH, Duvenstraße 269, 41199 Mönchengladbach („Athleon“).

(2) Diese AGB gelten für alle über die Website von Athleon geschlossenen Verträge über die Nutzung des Studios und der Anlagen.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(4) Textform im Sinne dieser AGB bedeutet § 126b BGB, also insbesondere per E-Mail.

(5) Gesetzliche Rechte, insbesondere aus §§ 314, 355 ff. BGB, bleiben unberührt, soweit diese AGB keine zulässigen Konkretisierungen enthalten.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragstext, Kommunikation

(1) Der Vertrag kommt zustande, indem das Mitglied im Online-Buchungsprozess einen Tarif auswählt und den Bestellbutton „zahlungspflichtig buchen“ oder eine gleichwertig eindeutige Formulierung anklickt.

(2) Athleon stellt dem Mitglied nach Vertragsschluss eine Bestellbestätigung in Textform zur Verfügung. Diese enthält die wesentlichen Vertragsdaten, insbesondere Tarif, Preis, erste Abbuchung, Mindestlaufzeit und gegebenenfalls die Anmeldegebühr.

(3) Der Vertragstext wird von Athleon nicht dauerhaft gespeichert; AGB und Vertragsdaten werden dem Mitglied in Textform bereitgestellt.

(4) Erklärungen des Mitglieds, insbesondere Kündigungen, Mitteilungen und Nachweise, können in Textform erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.

§ 3 Definitionen zur Abrechnung

(1) „Vertragsschluss“ ist der Zeitpunkt des rechtlich wirksamen Online-Vertragsschlusses.

(2) „Beitragsmonat“ ist ein voller Kalendermonat vom 1. Kalendertag bis zum Monatsende.

(3) „Erster Beitragsmonat“ ist der Beitragsmonat, der am 1. Tag des auf den Vertragsschluss folgenden Kalendermonats beginnt.

(4) „Startzugang“ ist die Möglichkeit, ab Vertragsschluss bis zum Beginn des ersten Beitragsmonats das Studio unentgeltlich zu nutzen, sofern Athleon diesen Startzugang freischaltet. Der Startzugang ist eine freiwillige, unentgeltliche Zusatzleistung vor Beginn des ersten Beitragsmonats. Er hat keinen Einfluss auf den Beginn der Beitragspflicht, die Anzahl der geschuldeten Monatsbeiträge, die Mindestlaufzeit oder die Kündigungsfristen.

(5) „Mindestlaufzeit“ wird in Beitragsmonaten bemessen. Ein 6-Monatsvertrag bedeutet 6 Beitragsmonate und damit 6 Monatsbeiträge beziehungsweise 6 Abbuchungen. Ein 12-Monatsvertrag bedeutet 12 Beitragsmonate und damit 12 Monatsbeiträge beziehungsweise 12 Abbuchungen.

§ 4 Studio-Konzept, Eigenverantwortung, Mindestalter

(1) Athleon betreibt ein weitgehend automatisiertes Studio ohne durchgehende Anwesenheit von Personal. Das Training erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich und ohne permanente persönliche Aufsicht.
(2) Mitglieder verpflichten sich, nur in sportgesundem Zustand zu trainieren. Athleon empfiehlt eine ärztliche Abklärung vor Trainingsaufnahme, insbesondere bei Vorerkrankungen. Das Training, insbesondere das Alleintraining und die Nutzung der Geräte ohne persönliche Betreuung, erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung des Mitglieds.

(3) Die Nutzung ist ab 14 Jahren möglich.

(4) Mitglieder unter 18 Jahren dürfen den Vertrag nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter schließen. Athleon ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.

(5) Eine persönliche Betreuung, Trainingsberatung oder Geräteeinweisung erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich gebucht oder gesondert vereinbart wurde.

§ 5 Öffnungszeiten

(1) Das Studio ist grundsätzlich täglich von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr geöffnet.

(2) Athleon ist berechtigt, die Öffnungszeiten aus sachlichem Grund vorübergehend anzupassen, insbesondere bei Wartung, Reparatur, Reinigung, behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen.

(3) Wesentliche Einschränkungen werden, soweit möglich, vorab auf geeignete Weise bekannt gegeben.

§ 6 Zutrittssystem, QR-Code, Missbrauch

(1) Der Zutritt erfolgt ausschließlich über ein persönliches, nicht übertragbares Zutrittsmedium, insbesondere einen QR-Code.

(2) Das Mitglied hat das Zutrittsmedium gegen unbefugte Nutzung zu sichern und darf es nicht an Dritte weitergeben.

(3) Bei begründetem Verdacht eines Missbrauchs, insbesondere bei Weitergabe an Dritte oder unbefugter Nutzung, ist Athleon berechtigt, den Zugang vorläufig zu sperren.

(4) Bei nachgewiesenem Missbrauch des Zutrittsmediums, insbesondere bei Weitergabe des persönlichen QR-Codes an Dritte oder bei Ermöglichung einer unbefugten Studio-Nutzung, ist Athleon berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € zu verlangen. Athleon bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Unberührt bleibt das Recht von Athleon, bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

§ 7 Tarife, Laufzeiten, Beginn der Beitragspflicht

(1) Athleon bietet je nach aktueller Tarifübersicht insbesondere folgende Tarife an:
a) Tageskarte
b) Wochenkarte
c) Monatsmitgliedschaft
d) Laufzeitverträge, insbesondere 6 oder 12 Monate
e) vergünstigte Mitgliedschaft nach § 8

(2) Tages- und Wochenkarten:
a) Die Tageskarte gilt bis zum Ende des Kalendertages des ersten Check-ins.
b) Die Wochenkarte gilt für 7 aufeinanderfolgende Kalendertage ab dem ersten Check-in.
c) Tages- und Wochenkarten sind nicht pausierbar, nicht verlängerbar und nicht auf andere Tarife anrechenbar.
d) Eine Rückerstattung oder Verrechnung wegen Nichtnutzung ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

(3) Bei Monatsmitgliedschaften und Laufzeitverträgen beginnt die Beitragspflicht mit dem ersten Beitragsmonat gemäß § 3 Abs. 3.

(4) Der Startzugang gemäß § 3 Abs. 4 wird unentgeltlich gewährt, sofern Athleon ihn freischaltet und das Mitglied ihn ausdrücklich aktiviert. Ein Anspruch auf Freischaltung eines Startzugangs besteht nicht.

(5) Eine anteilige Berechnung oder anteilige Abbuchung für einen begonnenen Kalendermonat findet bei Monatsmitgliedschaften und Laufzeitverträgen nicht statt.

(6) Tages- und Wochenkarten sind nicht pausierbar. Eine Unterbrechung, Verlängerung oder Verschiebung nach Beginn der Nutzung ist ausgeschlossen. Für Monatsmitgliedschaften und Laufzeitverträge gilt eine Stilllegung ausschließlich nach Maßgabe des § 15.

§ 8 Vergünstigte Mitgliedschaft

(1) Anspruch auf eine vergünstigte Mitgliedschaft haben gegen entsprechenden Nachweis:
a) Schüler
b) Studierende
c) Auszubildende
d) Bundesfreiwilligendienstleistende
e) Familienangehörige eines Hauptzahlers mit identischer Meldeanschrift

(2) Für Familienmitgliedschaften gilt zusätzlich, dass der Hauptzahler einen aktiven Laufzeitvertrag mit mindestens 12 Beitragsmonaten abgeschlossen haben muss und die identische Meldeanschrift nachzuweisen ist.

(3) Der Preis der vergünstigten Mitgliedschaft beträgt 30,00 € pro Beitragsmonat.

(4) Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Beitragsmonate. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.

(5) Entfallen die Voraussetzungen für die vergünstigte Mitgliedschaft, ist Athleon berechtigt, den Vertrag ab dem Folgemonat auf den regulären Tarif umzustellen. Das Mitglied wird hierüber vorab in Textform informiert. Laufzeit und Kündigungsfristen bleiben unberührt.

§ 9 Preise, Anmeldegebühr, keine Rückerstattung

(1) Die Preise ergeben sich aus dem Buchungsprozess und der Bestellbestätigung.

(2) Athleon kann eine einmalige Anmeldegebühr erheben. Deren Höhe ergibt sich aus dem Buchungsprozess und der Bestellbestätigung.

(3) Eine Rückerstattung oder Verrechnung wegen Nichtnutzung des Studios ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.

§ 10 Abbuchung, Fälligkeit, Zahlungsarten

(1) Monatsbeiträge sind jeweils am 1. Kalendertag des Beitragsmonats im Voraus fällig und werden an diesem Tag oder am nächsten Bankarbeitstag eingezogen.

(2) Die erste Abbuchung erfolgt am 1. Tag des auf den Vertragsschluss folgenden Kalendermonats.

(3) Bei Laufzeitverträgen werden exakt so viele Monatsbeiträge eingezogen, wie Beitragsmonate vereinbart wurden. Bei einem 6-Monatsvertrag erfolgen 6 Abbuchungen, bei einem 12-Monatsvertrag 12 Abbuchungen.

(4) Es werden ausschließlich volle Monatsbeiträge abgebucht. Eine anteilige Erstabbuchung für den Monat des Vertragsschlusses findet nicht statt.

(5) Zahlungsarten sind je nach Tarif insbesondere SEPA-Lastschrift und/oder Onlinezahlung. Für Laufzeitverträge kann Athleon die Erteilung eines wirksamen SEPA-Lastschriftmandats verlangen.

(6) Betrag und Fälligkeit werden dem Mitglied mit der Bestellbestätigung in Textform mitgeteilt.

§ 11 Ordentliche Kündigung, Vertragsverlängerung, Kündigungsbutton

(1) Monatsmitgliedschaft: Die entgeltliche Vertragslaufzeit der Monatsmitgliedschaft beginnt mit dem ersten Beitragsmonat gemäß § 3 Abs. 3. Der erste Beitragsmonat ist in jedem Fall als voller Monatsbeitrag geschuldet. Eine vor Beginn des ersten Beitragsmonats erklärte Kündigung wird zum Ablauf dieses ersten Beitragsmonats wirksam. Im Übrigen gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.

(2) Laufzeitverträge:
a) Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
b) Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht spätestens 1 Monat vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
c) Nach der Verlängerung auf unbestimmte Zeit gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.

(3) Kündigungen können in Textform oder über die gesetzlich vorgesehene Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB erklärt werden, sofern diese Vorschrift anwendbar ist. Die Website muss diese Funktion gesetzeskonform, unmittelbar und leicht zugänglich bereithalten.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Zahlungsverzug, Sperre, Kündigung, Inkasso

(1) Gerät das Mitglied mit fälligen Beträgen in Verzug, kann Athleon nach vorheriger Androhung in Textform den Zutritt vorübergehend sperren, bis der Rückstand vollständig ausgeglichen ist.

(2) Athleon kann bei erheblichem Zahlungsverzug nach den gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund kündigen.

(3) Im Falle einer berechtigten Kündigung kann Athleon Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Ersparte Aufwendungen sowie ein anderweitiger Erwerb sind anzurechnen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Athleon ist berechtigt, zur Durchsetzung fälliger Forderungen Rechtsanwälte oder Inkassodienstleister zu beauftragen. Es werden nur solche Kosten geltend gemacht, die nach den gesetzlichen Vorschriften als Verzugsschaden ersatzfähig sind.

§ 13 Rücklastschriften und Mahnungen

(1) Das Mitglied hat für ausreichende Kontodeckung und korrekte Zahlungsdaten zu sorgen.

(2) Kommt es zu einer Rücklastschrift, die das Mitglied zu vertreten hat, ist Athleon berechtigt, eine pauschale Rücklastschriftgebühr in Höhe von 10,00 € zu erheben.

(3) Athleon bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Dem Mitglied bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Zusätzlich tatsächlich angefallene Fremdkosten, insbesondere Bankkosten, können nur verlangt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine unzulässige doppelte Belastung desselben Schadens erfolgt.

(5) Mahnungen erfolgen grundsätzlich elektronisch. Eine gesonderte pauschale Mahngebühr wird nicht erhoben; gesetzliche Verzugsschäden bleiben unberührt.

§ 14 Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

(1) Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.

(3) Zur Ausübung des Widerrufs ist eine eindeutige Erklärung an Athleon in Textform oder per Post zu richten.

(4) Im Falle des Widerrufs erstattet Athleon erhaltene Zahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

(5) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass Athleon vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und widerruft er später, kann Athleon Wertersatz nach § 357a BGB verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(6) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 15 Stilllegung bei Krankheit oder Schwangerschaft

(1) Bei länger andauernder Trainingsunfähigkeit, in der Regel von mindestens 8 Wochen, oder bei Schwangerschaft kann das Mitglied eine Stilllegung beantragen.

Die Stilllegungsmöglichkeit nach diesem § gilt nur für Monatsmitgliedschaften und Laufzeitverträge, nicht für Tages- und Wochenkarten.

(2) Voraussetzung ist die Vorlage eines geeigneten Nachweises in Textform, insbesondere einer ärztlichen Bescheinigung ohne Diagnoseangabe, aus der nur Zeitraum und Trainingsunfähigkeit hervorgehen.

(3) Während der Stilllegung ruhen die beiderseitigen Leistungspflichten. Der Zutritt ist in dieser Zeit gesperrt. Tages- und Wochenkarten sind von der Stilllegung ausgeschlossen.

(4) Die Mindestlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung.

(5) Eine rückwirkende Stilllegung oder Beitragserstattung ist ausgeschlossen.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 16 Geräteverfügbarkeit und Betrieb

(1) Athleon stellt Geräte und Trainingsmöglichkeiten entsprechend dem gewählten Tarif bereit.

(2) Vorübergehende Einschränkungen einzelner Geräte oder Bereiche begründen grundsätzlich keine Minderung, sofern der Gesamtbetrieb des Studios nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

(3) Bei wesentlichen, länger andauernden Einschränkungen des Gesamtbetriebs bestehen die gesetzlichen Rechte.

§ 17 Hausordnung und Verhalten

(1) Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags. Sie ist vor Vertragsschluss online einsehbar und im Studio ausgehängt.

(2) Es gelten insbesondere folgende Grundregeln:
a) Nutzung nur mit sauberen Sportschuhen
b) Handtuchpflicht
c) Rücksichtnahme auf andere Mitglieder
d) Beachtung von Ordnung und Hygiene
e) ordnungsgemäße und sichere Nutzung der Geräte

(3) Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Vertrag, Hausordnung, Sicherheitsvorgaben oder das Hausrecht kann Athleon nach vorheriger Abmahnung angemessene Maßnahmen ergreifen, insbesondere eine vorübergehende Zugangssperre, einen Trainingsausschluss, ein Hausverbot oder eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund.

§ 18 Haftung

(1) Athleon haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Athleon nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

(4) Für mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen haftet Athleon nur nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine besondere Verwahrung wird nicht geschuldet.

§ 19 Videoüberwachung

(1) Öffentlich zugängliche Bereiche des Studios können videoüberwacht werden. Umkleiden und Sanitärbereiche werden nicht überwacht.

(2) Die Videoüberwachung erfolgt zu Sicherheitszwecken, zur Wahrung des Hausrechts und zur Aufklärung von Vorfällen.

(3) Die Speicherdauer beträgt grundsätzlich bis zu 72 Stunden, sofern kein Anlass für eine längere Speicherung besteht.

(4) Weitere Informationen nach Art. 13 DSGVO werden vor Ort und online bereitgestellt.

§ 20 Datenschutz

(1) Athleon verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung, Zutrittssteuerung, Abrechnung und Sicherheit nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG.

(2) Gesundheitsdaten, insbesondere Atteste, werden nur verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, und mit angemessenen Schutzmaßnahmen behandelt.

(3) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Athleon.

§ 21 Getränkeversorgung, Automaten, bargeldlose Zahlung

(1) Soweit tariflich enthalten, kann das Mitglied das Getränkesystem nutzen. Umfang und Verfügbarkeit richten sich nach dem gebuchten Tarif.

(2) Automatenprodukte, insbesondere Kaffee, Shakes, Riegel oder Snacks, sind gesondert zu bezahlen, sofern sie nicht ausdrücklich Teil des gebuchten Tarifs sind.

(3) Die Zahlung an Automaten erfolgt ausschließlich bargeldlos.

(4) Offene Getränke dürfen nicht auf die Trainingsfläche mitgenommen werden und sind nur in den dafür vorgesehenen Bereichen zu konsumieren oder abzustellen.

§ 22 Verbot leistungssteigernder Substanzen

(1) Das Mitbringen, Anbieten, Weitergeben oder der Konsum von Dopingmitteln sowie verschreibungspflichtigen Medikamenten außerhalb des eigenen verordneten Gebrauchs ist im Studio untersagt.

(2) Verstöße können eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.

§ 23 Änderungen dieser AGB

(1) Athleon kann diese AGB ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung dem Mitglied zumutbar ist.

(2) Änderungen von Preisen oder Hauptleistungspflichten werden nur wirksam, wenn das Mitglied ausdrücklich zustimmt oder das Gesetz dies zulässt.

(3) Über sonstige Änderungen wird Athleon mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden in Textform informieren. Widerspricht das Mitglied, gelten die bisherigen Bedingungen fort. Athleon kann den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.

§ 24 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Mönchengladbach. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 25 Kinder im Studio / Aufsicht

(1) Mitglieder dürfen ihre minderjährigen Kinder in das Studio mitbringen, soweit hierdurch der Trainingsbetrieb, die Sicherheit oder berechtigte Interessen anderer Mitglieder nicht beeinträchtigt werden.

(2) Die Mitnahme von Kindern erfolgt ausschließlich in eigener Verantwortung des jeweiligen Mitglieds beziehungsweise der begleitenden aufsichtspflichtigen Person.

(3) Athleon übernimmt keine Beaufsichtigung, Betreuung oder sonstige Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder. Die gesetzliche Aufsichtspflicht verbleibt ausschließlich bei den Eltern, gesetzlichen Vertretern oder sonstigen aufsichtspflichtigen Begleitpersonen.

(4) Kinder dürfen Trainingsgeräte, Freihanteln, Maschinen und sonstige Studioeinrichtungen nur benutzen, wenn dies nach den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zulässig ist.

(5) Für Schäden, die durch mitgebrachte Kinder verursacht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung der Aufsichtspflichtigen richtet sich insbesondere nach § 832 BGB; die Haftung Minderjähriger richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 828 ff. BGB.

(6) Die Haftung von Athleon richtet sich im Übrigen ausschließlich nach § 18 dieser AGB.

 

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